In Bayern wird ab 1. Juli erstmals der „Wassercent“ fällig, das ist eine Abgabe für die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser. Das Landratsamt Coburg weist darauf hin, dass davon alle betroffen sind, die Grundwasser direkt aus ihrem eigenen Brunnen entnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Wasserversorger, die Industrie oder auch Privatpersonen. Das Entgelt liegt bei 10 Cent pro entnommenem Kubikmeter Grundwasser. Gezahlt werden muss aber erst ab mehr als 5.000 Kubikmetern im Jahr. Für den ersten Zeitraum von Juli bis Dezember 2026 gilt ein Freibetrag von 2.500 Kubikmetern. Das Umweltministerium empfiehlt, Zählerstände zum 1. Juli und zum 31. Dezember zu dokumentieren. Gemeldet werden kann die tatsächlich entnommene Wassermenge bis zum 1. März 2027. Haushalte, die ihr Wasser über die normale Wasserversorgung beziehen, sind nicht vom Wassercent betroffen.