Im Landkreis Hildburghausen gilt ab sofort ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Teichen und Quellen – und zwar zur Bewässerung. Das hat das Landratsamt per Allgemeinverfügung angeordnet. Ausgenommen ist lediglich das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch das Befahren von Fließgewässern mit Booten – ob mit oder ohne Motor – ist im gesamten Kreisgebiet untersagt. Grund sind die anhaltende Trockenheit und extrem niedrigen Wasserstände. Die Maßnahme soll den ökologischen Zustand der Gewässer und die Wasserversorgung sichern. Bereits erteilte Wasserentnahmegenehmigungen verlieren vorübergehend ihre Gültigkeit. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.