Fair für Künstler?

Weimers «Popmusik-Gipfel» endet mit Absichtserklärung

08. Juli 2026 , 17:18 Uhr

Seit Monaten versucht Kulturstaatsminister Weimer, zwischen Musikern und Streamingdiensten zu vermitteln. Das Ziel: Gerechtere Vergütung. Vereinbart wurde nun, dass man weiter redet.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer kommt mit seinen Vermittlungsversuchen für eine gerechtere Vergütung von Musikern durch Streamingdienste nur in kleinen Schritten voran. Ein sogenannter Popmusik-Gipfel im Kanzleramt brachte lediglich die Ankündigung einer «Zukunftsagenda» und einer neuen «Task Force».

«Die Beteiligten nehmen sich vor, unter Moderation von BKM gemeinsam brancheneigene Antworten auf aktuelle Herausforderungen des Musikstreamings zu entwickeln und setzen mit dieser Zukunftsagenda den Startpunkt hierfür», heißt es in der Erklärung. BKM steht für den Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, also Weimers Behörde.

Weimer: Kreatives Schaffen muss sich lohnen

Der Kulturstaatsminister hatte seit Dezember 2025 bereits Künstler, Labels und Streamingdienste zu drei unterschiedlichen Gesprächsrunden eingeladen. Hintergrund ist die Klage vieler Musikerinnen und Musiker über sehr geringe Vergütungen auf Plattformen wie Spotify, YouTube, Amazon und anderen.

«Kreatives Schaffen muss sich auch im digitalen Zeitalter lohnen», bekräftigte Weimer. «Die heute vereinbarte Zukunftsagenda eröffnet einen strukturierten Dialog über die Zukunft des Musikstreamings, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Vergütung und Transparenz.» Sie sei der Auftakt für einen gemeinsamen Prozess.

Was bei einer Umfrage herauskam 

In einer Umfrage unter 3.000 Musikern hatten sich nach Angaben von BKM drei von vier Befragten unzufrieden mit ihren Einnahmen aus Musikstreaming geäußert. 2023 entfielen den Angaben zufolge 75 Prozent der Umsätze auf 0,1 Prozent der Künstlerinnen und Künstler. 68 Prozent der Musikschaffenden erzielten weniger als 1 Euro Umsatz. Mehrere Musikverbände hatten im vergangenen Sommer eine Abgabe für Musikstreamingdienste gefordert.

Quelle: dpa

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