Aufatmen in München bei Stadtspitze, Wiesn-Wirten und Festleitung: Die Zelte für das Oktoberfest können trotz eines Gerichtsstreits wie geplant aufgebaut werden. Das Bayerische Oberste Landesgericht lehnte den Eilantrag eines Wirtes ab, wonach die Betreiber zweier Festzelte zunächst nicht zur Wiesn zugelassen werden sollten.
Die Stadt könne das Paulaner-Festzelt und die Schottenhamel-Festhalle für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen, erläuterte das Gericht. Am 29. Juni kann damit der Aufbau auf der Theresienwiese starten. «Ich bin erleichtert und freue mich sehr über die Entscheidung», kommentierte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). Die Wiesn könne wie gewohnt stattfinden.
Ausgangspunkt ist ein Vorstoß des Wirtes Alexander Egger. Er will auf gerichtlichem Weg erreichen, dass große Festzelte, Herzstück des größten Volksfests der Welt, nach europäischem Vergaberecht ausgeschrieben werden.
Konkret hat er das für das Paulaner-Zelt sowie das berühmte Anzapfzelt Schottenhamel beantragt, das seit mehr als 150 Jahren in den Händen der Familie Schottenhamel ist. In erster Instanz scheiterte er vor der Vergabekammer Südbayern. Dagegen legte er Rechtsmittel ein. Nun liegt der Fall beim Bayerischen Obersten Landesgericht. Die Entscheidung könnte weit über München hinaus wirken. Wann sie fällt, ist völlig offen – es könnte sich bis nach dem Oktoberfest hinziehen.
Aktuell ging es nur um eine Zwischenentscheidung: Egger hatte beantragt, dass die Stadt die Wirte der beiden betroffenen Zelte bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht für das Fest zulassen darf.
Das Gericht traf seine Entscheidung vor allem mit Blick auf die Zeit: Die von Egger geforderte Ausschreibung nach dem europäischen Vergaberecht und der anschließende Aufbau einer großen Festhalle sei in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen objektiv nicht mehr möglich, teilte ein Sprecher mit. Der Aufbau beginnt in gut zehn Tagen, die Wiesn am 19. September.
Zu der Frage nach der europaweiten Ausschreibung positionierte sich das Gericht ausdrücklich nicht. Diese Frage bedürfe einer weiteren fundierten Prüfung und sei derzeit offen.
Hätte er beim Zulassungsverbot für Paulaner- und Schottenhamel-Zelt vor der Hauptsache-Entscheidung Recht bekommen, wären die Auswirkungen massiv gewesen. Womöglich wären die Plätze der beiden Zelte leer geblieben. Und: Wo, wenn das Schottenhamel-Zelt nicht steht, hätte der Oberbürgermeister das erste Fass anzapfen und das Fest eröffnen sollen?
Was Egger davon gehabt hätte, ist nicht klar. Dass die Zeit für eine Vergabe nach EU-Recht samt aller Vorbereitungen für den Betrieb eines großen Zeltes in diesem Jahr nicht mehr gereicht hätte, war an sich absehbar.
Der Wirt und Geschäftsführer der WE Gutshof GmbH betont: Ziel sei es nicht gewesen, das Oktoberfest 2026 zu verhindern, den Aufbau von Festzelten zu blockieren oder einzelne Festwirte persönlich anzugreifen. Gegenstand des Verfahrens sei allein die grundsätzliche Frage, nach welchen rechtlichen Maßstäben die Standplätze für große Festzelte vergeben werden müssen.
«Wir akzeptieren, dass die gebotene Veränderung für das Oktoberfest 2026 aus zeitlichen Gründen nicht mehr erreichbar ist», sagte Egger laut Mitteilung. «An unserem eigentlichen Anliegen hat sich jedoch nichts geändert: Wir möchten eine gerichtliche Klärung, damit die begehrten Festzeltplätze künftig unter Wahrung der traditionellen Aspekte in einem transparenten, objektiv nachvollziehbaren und chancengleichen Verfahren vergeben werden.»
Er betreibt auf der Wiesn ein kleines Zelt; möchte aber ein großes, hatte sich dafür aber vergeblich beworben. Ob er bei einem europäischen Vergabeverfahren bessere Chancen auf ein großes Zelt hätte, steht in den Sternen. Er hätte womöglich noch mehr Konkurrenz von Betreibern großer Zelte, die dafür mehr Erfahrung vorweisen könnten als er.
«Er hat nichts davon, richtet aber einen Riesen-Schaden an», sagte Wiesn-Wirte-Sprecher Peter Inselkammer kürzlich. Egger hat sich in der Wirtegemeinschaft nicht unbedingt Freunde gemacht.
Die Stadt will bei ihrem Zulassungsverfahren bleiben. Es gehe um den Erhalt der gewachsenen Tradition, hieß es stets. Oberbürgermeister Krause unterstreicht, das Oktoberfest sei ein Münchner und bayerisches Volksfest mit über 200-jähriger, weltweit einzigartiger Tradition und über Generationen gewachsener Festkultur. «Diese Werte zu bewahren, ist entscheidend für ihre internationale Strahlkraft und ihre Beliebtheit bei den Münchnerinnen und Münchnern.»
Der juristischen Klärung in der Hauptsache sehe die Stadt gelassen entgegen, nachdem die Vergabekammer in erster Instanz das Zulassungsverfahren bestätigt habe, sagte Krause. «Als Stadt München werden wir weiter alles tun, um den Schutz unserer kulturellen Identität zu bewahren.»
Die Sprecher der Wiesn-Wirte, Peter Inselkammer und der mit seinem Zelt direkt betroffene Christian Schottenhamel, warnten, bei einer europaweiten Ausschreibung gerate das Oktoberfest ins Visier multinationaler Konzerne. «Durch eine grenzenlose Kommerzialisierung würde unser Oktoberfest sein unverwechselbares Gesicht verlieren und nicht mehr so sein wie früher», sagte Inselkammer kürzlich. Schottenhamel ergänzte, die Wiesn sei ein Stück Heimat und kulturelle Identität. «Wir dürfen sie nicht den internationalen Multis opfern, die nur auf Gewinnmaximierung aus sind.»
Quelle: dpa