Rödental – Ein Unbekannter entwendet unerkannt am frühen Donnerstagnachmittag eine Lautsprecherbox aus einem Seniorenzentrum in Rödental. In der Zeit von 12:00 Uhr bis 15:30 Uhr betrat der unbekannte Langfinger den Eingangsbereich des Seniorenzentrums in der Rödentaler Ortsmitte und entwendete eine hochwertige Bluetooth-Lautsprecherbox im Wert von 200 Euro aus einem Regal. Mitarbeiter mussten anschließend das Fehlen des Lautsprechers feststellen. Die Polizei Neustadt ermittelt nun wegen Diebstahls gegen Unbekannt und sucht Zeugen, die sachdienliche Angaben unter der Tel.-Nr. 09568/94310 machen können.
Bad Staffelstein – Zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kam es am Donnerstag, gegen 16:30 Uhr, in Bad Staffelstein. Eine 87jährige Fahrzeugführerin fuhr mit ihrem VW Golf in Bad Staffelstein vom Parkplatz der Firma REWE in die Staatsstraße ein und wollte diese geradeaus überqueren. Hierbei übersah sie den vorfahrtsberechtigten Geschädigten. Auf der Fahrbahn kam es zum seitlichen Zusammenstoß bei dem das Fahrzeug der Verursacherin in den angrenzenden Grünstreifen geschleudert wurde. Die ältere Dame erlitt leichte Verletzungen und wurde zur weiteren Behandlung ins Klinikum Lichtenfels transportiert. Der 19jährige Unfallbeteiligte blieb unverletzt. Beide Pkw’s haben nur noch Schrottwert und mussten abgeschleppt werden. Während der Dauer der Unfallaufnahme wurde die Verkehrsregelung und Absperrmaßnahmen von der FFW Bad Staffelstein, welche mit 15 Mann an der Einsatzstelle war, übernommen. Laut Polizei wird der Sachschaden auf ca. 15000 EUR geschätzt.
Lichtenfels – Bereits am Donnerstagvormittag hatte ein 39jähriger Mann aus Lichtenfels erheblich dem Alkohol zugesprochen. Eine Polizeistreife wurde auf ihn aufmerksam, als er mit seinem E-Scooter die Krappenrother Straße in Lichtenfels befuhr. Ein durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Beamten und ergab einen Wert von 0,89 mg/l, was ca. 1,78 Promille, entspricht. Eine Blutentnahme im Klinikum Lichtenfels und die Unterbindung der Weiterfahrt waren die Folge; weiterhin erwartet den Verkehrsteilnehmer eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.
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